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Die EU will Greenwashing verbieten.

Was müssen Unternehmen bei Green Claims Directive und Co. beachten?

Aussagen über die Umweltfreundlichkeit von Produkten sollen bald der Vergangenheit angehören - wenn sie nicht transparent belegt werden können. Die EU-Kommission und das EU-Parlament wollen mit der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel und der Green Claims Directive Standards für Umweltaussagen auf Produkten etablieren. Die Klenk & Hoursch Public Affairs Unit in Berlin hilft Ihrem Unternehmen dabei, die eigene Betroffenheit zu verstehen und rechtzeitig zu handeln.

Nachhaltigkeit ist ein Megatrend, der vor Produktverpackungen nicht Halt macht. Wer sich in Supermärkten oder Onlineshops genauer umsieht, wird eine Vielzahl von Umweltsiegeln und Beschreibungen wie „nachhaltig produziert“, „klimafreundlich“ und „plastikfrei“ entdecken. Oft stellen Unternehmen dabei sich oder ihre Produkte etwas grüner dar, als sie in Wirklichkeit sind. Dieses Phänomen wird „Greenwashing“ genannt. Und dagegen will die EU nun etwas tun.

544 Stimmen dafür, 18 Stimmen dagegen, 17 Enthaltungen. Mit überwältigender Mehrheit hat sich das EU-Parlament am 11. Mai 2023 für die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher*innen für den ökologischen Wandel (Directive on empowering consumers for the green transition) ausgesprochen. Der Entwurf der neuen Richtlinie soll den Einsatz von allgemeinen umweltbezogenen Aussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“ oder „öko“ verbieten, wenn diese Aussagen nicht mittels einer standardisierten Methode belegt werden. Die Vielzahl von Labels, Siegeln und Zertifikaten, die aktuell private Institute ausstellen, steht damit vor dem Aus. Ziel der Richtlinie ist jedoch nicht ein totales Verbot von Umweltaussagen auf Produkten. Hersteller dürfen und sollen weiter auf die Umweltvorteile ihrer Produkte hinweisen. Sie müssen es aber auf eine transparente, nachvollziehbare und standardisierte Weise tun.

"Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Kampf gegen Greenwashing zu stärken, indem Praktiken verboten werden, die Konsumenten über die tatsächliche Nachhaltigkeit von Produkten irreführen", erklärte Didier Reynders, der EU-Justizkommissar, während der Plenarsitzung. "Auf diese Weise können Verbraucher Produkte wählen, die allgemein besser für die Umwelt sind. Dies wird den Wettbewerb in Richtung umweltverträglicher Produkte fördern."

Details der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel werden in den kommenden Wochen zwischen Parlament und Rat verhandelt. An der Stoßrichtung wird sich aber nichts mehr ändern. Der Beschluss des Parlaments zeigt, dass in Europa bei diesem Thema eine ungewöhnliche Einigkeit besteht - über Fraktions- und Ländergrenzen hinweg.

Damit dürfte bald die Grundlage für eine weitere Richtlinie gelegt sein, die bereits Ende Januar geleakt wurde. Die Green Claims Directive baut auf der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher*innen für den ökologischen Wandel auf. Sie soll im Detail regeln, nach welchen Methoden die Umwelteigenschaften von Produkten berechnet und dargestellt werden. Und welche Aussagen und Gestaltungselemente möglicherweise verboten werden. Und zwar über fast alle Produktkategorien hinweg, egal ob Toastbrot, Shampoo, Fernseher oder T-Shirt.

Infografik GCD

Eine Parlamentsabstimmung über die Green Claims Directive wird vor den Europawahlen im Frühjahr 2024 erwartet. Bei Annahme der Richtlinie hätten die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit, um sie in nationales Recht zu überführen. In Deutschland könnte sie in das bestehende Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert werden. Bis zum Inkrafttreten der Richtlinie können also noch drei Jahre vergehen. Und wie die Regelung genau aussieht, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

Als Public Affairs Beratung mit besonderer Expertise in den Bereichen Handel, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit helfen wir unseren Kunden dabei, Verschiebungen in der regulatorischen Landschaft zu antizipieren, gegenüber politischen Stakeholdern glaubwürdig aufzutreten und so ihre Branchenexpertise in den Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen. Wir raten betroffenen Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsstrategie, das Marketing und die Produktgestaltung schon heute zu überdenken. Nicht zuletzt, weil darin auch Chancen zur Profilierung liegen.

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Luise Baar

Managing Director Public Affairs

Luise Baar brennt für Themen mit gesellschaftlicher Bedeutung und unterstützt Unternehmen dabei, einen sachorientierten, zielgerichteten Dialog mit politischen Stakeholder:innen zu führen. Dabei ist sie immer für die ersten Schritte und das ganz Neue zu haben. In den letzten acht Jahren arbeitete sie in unterschiedlichen Positionen bei einem international tätigen Handelsunternehmen……
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